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Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit - der Baugenehmigung - den Ausführungsplänen - den Leistungsbeschreibungen - den anerkannten Regeln der Technik und - den einschlägigen Vorschriften.
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Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
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Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes (Balkendiagramm).
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Laufende Kostenkontrolle.
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Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln.
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Auflistung der Gewährleistungsfristen.
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Überwachung der Mängelbeseitigung.
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Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, behördliche Abnahmen etc., an den Bauherrn.
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