Objektbauleitung:

Ingenieurbüro Gruber

Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit
         -  der Baugenehmigung
         -  den Ausführungsplänen
         -  den Leistungsbeschreibungen
         -  den anerkannten Regeln der Technik und
         -  den einschlägigen Vorschriften. 

Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.

Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes (Balkendiagramm).

Laufende Kostenkontrolle.

Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln.

Auflistung der Gewährleistungsfristen.

Überwachung der Mängelbeseitigung.

Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, behördliche Abnahmen etc., an den Bauherrn.

zurück

zurück