Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheits- koordinators ist gemäß Verordnung vom 1. Juli 1998 (BaustellenVO) für folgende Aufgaben vorgeschrieben:
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Arbeiten mit besonderen Gefahren
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Arbeiten mit voraussichtlich mehr als 30 Tagen Dauer und Beschäftigung von mehr als 20 Arbeitnehmern
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Arbeiten mit einem Umfang von mehr als 500 Manntagen.
Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:
Planungsphase
Einarbeitung in die Planungsunterlagen
Erstellen der Vorankündigung
Erstellen des SiGe-Planes
Erstellen einer Unterlage für die Auftragsphase des Gebäudes