SiGeKo:

Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheits-
koordinators ist gemäß Verordnung vom 1. Juli 1998 (BaustellenVO) für folgende Aufgaben vorgeschrieben:

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Arbeiten mit besonderen Gefahren

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Arbeiten mit voraussichtlich mehr als 30 Tagen Dauer und Beschäftigung von mehr als 20 Arbeitnehmern

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Arbeiten mit einem Umfang von mehr als 500 Manntagen.

Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:

Planungsphase 

Ingenieurbüro Gruber

 

 Einarbeitung in die Planungsunterlagen

 

 Erstellen der Vorankündigung

 

 Erstellen des SiGe-Planes

 

 Erstellen einer Unterlage für die Auftragsphase des Gebäudes

 

 Erstellen der Baustellenordnung

Ausführungsphase

 

 Wahrnehmung der Baustellentermine

 

 Sicherheitstechnische Einweisung der Unternehmer

 

 Anpassung des SiGe-Planes

 

 Ansprechpartner für Behörden und Bauleitung

 

 Überwachung der Sicherheitstechnik der Baustelle

 

 Berater für alle Fragen des Arbeitsschutzes

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